Als Guttenberg, Koch-Mehrin und andere Mitglieder der Politikprominenz wegen ihres sehr speziellen und juristisch prüfenswerten Umgangs mit Zitaten in die Schlagzeilen gerieten sind, sprach das Volk über das korrekte Zitieren. Für Studierende und Wissenschaftler war es schon immer wichtig, eigene und fremde Gedanken voneinander zu trennen.

Das korrekte Zitieren ist eine wichtige Leistung, die Autoren wissenschaftlicher Texte erbringen müssen. Das Urheberrecht und der Anspruch nach wissenschaftlicher Korrektheit schreiben es unmissverständlich vor: Ideen, Erkenntnisse oder Texte von anderen Wissenschaftlern oder Autoren dürfen nicht als eigenes Produkt ausgegeben werden. Dies führt zu einem unumstößlichen Verbot von Copy & Paste.

Das direkte Zitat (wörtliche Wiedergabe) ist die exakte Wiedergabe von fremdem Gedankengut. Welche formalen Vorgaben zu erfüllen sind, beschreibt Strohhecker (Strohhecker 2005, 78):

„Alles fremde Gedankengut gleich welcher Art und welchen Ursprungs ist in der eigenen wissenschaftlichen Arbeit als solches kenntlich zu machen. Die Kennzeichnung muss derart erfolgen, dass sich der durchschnittlich bemühte Leser die Originalquellen beschaffen und die Korrektheit des Zitates überprüfen kann.“ [kursive Schrift im Original]

Mit Anführungszeichen ist ein Zitat als solches zu kennzeichnen. Besteht es nur aus wenigen Wörtern und Zeilen, kann es in den Text integriert werden. Zitate mit mehr als drei Zeilen sollten vom Fließtext abgetrennt und eingerückt werden, wie es das obige Zitat illustriert. Zitate dürfen nicht verändert werden. Tippfehler, alte Schreibweisen oder Hervorhebungen (s. die kursive Schrift im Zitat oben) müssen übernommen werden. Auf diese Besonderheiten kann der Zitierende in eckigen Klammern hinweisen, zum Beispiel: [kursive Schrift im Original]. Werden einzelne Passagen ausgelassen, so ist dies mit Punkten, die in Klammern stehen, anzuzeigen:

„Alles fremde Gedankengut (…) ist als solches kenntlich zu machen.“ (Strohhecker 2005, 78)

Das indirekte Zitat ist eine sinngemäße Wiedergabe von fremdem Gedankengut in eigenen Worten. Es steht nicht in Anführungszeichen, verwendet aber oft den Konjunktiv. Auch diese Nutzung fremden Gedankenguts ist eindeutig als solche zu kennzeichnen; hierfür wird der Hinweis „vgl.“ verwendet.

Beide Zitatarten müssen mit einem Quellenbeleg versehen werden. Zu nennen sind: Name des Verfassers, Titel des Textes/Buches, Erscheinungsdatum, Seitenzahl, (Verlag). Hierfür gibt es je nach Fach und Hochschule unterschiedliche Vorgaben. Einige Beispiele:

Nach Müller (1) ….
(1) Fußnote bietet die gekürzte Literaturangabe, die vollständigen bibliographische Angaben sind im alphabetisch geordneten Literaturverzeichnis erfasst.

Nach Müller (2011, S. 15) ….
Eine Fußnote ist nicht erforderlich, die vollständigen bibliographisch Angaben finden sich im alphabetisch geordneten Literaturverzeichnis.

Thiel [1] hat bereits im Jahr 2000 ….
Literaturverzeichnis (sortiert nach Nennung, nicht alphabetisch) liefert die vollständischen bibliographsichen Daten:
[1] Thiel, R.: Herausforderungen für das Recycling in der Papierindustrie.
In: 9. BfR-Forum Verbraucherschutz, Berlin, 28.-29.10.2010

 

Nach:
Strohhecker, Jürgen (2005): Techniken und Konventionen zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten, Frankfurt.

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